Eindrücke aus Mönchengladbach

In den nächsten Wochen werden wir regelmäßig auf Details unseres Programms eingehen.

Zielvorstellung heute: Planmäßige, von wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen Einzelner unabhängige Stadtentwicklung, die auf ein Stadtzentrum ausgerichtet ist, in dem die Geschäftslagen der Ortsteile Stadtmitte und Rheydt die ihrer historischen Bedeutung entsprechende Stellung haben.

Die FWG hat in der Vergangenheit immer Stadtentwicklung wie aus einem Guss gefordert. Sie ist damit nicht durchgedrungen, weil die jeweiligen Mehrheiten kleinteilige Einzellösungen bevorzugten. Meist standen dahinter Interessen einflussreicher Einzelpersonen. Bebauungspläne im Briefmarkenformat waren das Kennzeichen dieser Entwicklung.

Im Rahmen ihrer Zielvorstellungen wird die FWG zukünftig fordern, für die Stadtentwicklung allgemein gültige Zielvorstellungen zu formulieren und in der Form eines neuen Flächennutzungsplanes wirksam zu machen. Dabei wird Bedacht darauf zu nehmen sein, dass die Stadtbezirke in ihrer Entwicklung dem Gesamtstadtinteresse untergeordnet werden. Das in der Vergangenheit häufig geübte Verfahren der Orientierung am finanziellen Vorteilsproporz darf nicht wieder bedeutsam werden. Ob Schaffung öffentlicher Einrichtungen wie Mehrzweckhallen oder Totenhallen, die Unterhaltung von Straßen und Plätzen, wie jede andere Art der Zuordnung von Zielvorgaben sind ausschließlich am Bedarf und dem Nutzen für die Gesamtstadt zu orientieren. Entsprechend ist die Dringlichkeit der Umsetzung einzuordnen. Die Gestaltung von Wohngebieten soll dem Erscheinungsbild der Umgebung entsprechend sein, wobei Qualität der Lebensverhältnisse im jeweiligen Quartier und nicht der finanzielle Nutzen aus der Grundstücksverwertung Vorrang haben soll. Die Zielvorgaben aus dem Projekt MG 2030 und der Masterplan sollen bei Planungen als Bewertungsgrundlagen dienen. Einflussbestrebungen Dritter sind zu begrenzen und auf das Maß der bürgerschaftlichen Mitwirkung zurückzuführen. Mitwirkungsmöglichkeiten ohne öffentliche Kontrollmöglichkeit müssen ausgeschlossen sein.

Die Geschäftslagen in Stadtmitte und Rheydt sind die Grundlage für die Außenwirkung der Stadt in der Region. Das ist vorrangige Grundlagenerkenntnis für jede Form der innerstädtischen Förderung.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.