Eindrücke aus Mönchengladbach
Kulturelle Vielfalt

In den nächsten Wochen werden wir regelmäßig auf Details unseres Programms eingehen.

Zielvorstellung heute: die Erhaltung und die Förderung des eigenen Theaters, die Sicherung eines großstädtischen Konzertangebotes, die Weiterentwicklung von Stadtbibliothek, Volkshochschule, Musikschule und Museen als notwendige Kulturinstitute, verlässliche Schul- und Sportentwicklungsplanung, die Förderung privater kultureller Aktivitäten unter Einschluss der Brauchtumspflege und die Bereitstellung der dafür notwendigen finanziellen Mitte.

Es ist noch nicht lange her, da wurde versucht, das eigene Theater der Stadt Mönchengladbach aufzugeben, um Geld zu sparen. Diese Gefahr konnte gebannt werden. Bestandsicherheit hat das Theater jetzt für fünf Jahre. Das heißt nicht, dass es keine Stimmen mehr gäbe, die Stadt könne sich auch von anderen Theatern bespielen lassen. Solchen Meinungen tritt die FWG entschieden entgegen. Der bildungspolitische Wert eines eigenen Theaters für die Stadt ist unverzichtbar. Der bloße Konsum von Theaterleistungen im Rahmen einer Bespielung durch Dritte ist kein Ersatz.

Der Kern eines großstädtischen Konzertangebotes ist das Angebot eines eigenen Symphonieorchesters, wie es in Mönchengladbach als Teil des Theaters besteht. Die gleiche Leistung kann nicht durch die Verpflichtung reisender Orchester erbracht werden, auch wenn sie einen guten Ruf haben. Das Angebot des eigenen Orchesters ist zu ergänzen durch Konzertreihen mit fester kultureller Zielvorgabe. Die bisherige Praxis muss dauerhaft erhalten bleiben.

Stadtbibliothek, Volkshochschule, Musikschule und Museen als Kulturinstitute vermitteln Werte, die in einer auf gebildete Menschen angewiesenen Gesellschaft unentbehrlich sind. Die Weiterentwicklung dieser Institute schließt planmäßiges und kostenbewusstes Handeln nicht aus. Fehlentwicklungen, wie der Versuch, einen Neubau für eine Stadtbibliothek zu erzwingen, müssen vermieden werden.

Private kulturelle Aktivitäten können in vielerlei Betätigungen bestehen. Theateraufführungen durch Laien könnten das z.B. sein oder private Konzerte von Vereinen (Gesangverein, Musikverein) oder anderen Zusammenschlüssen. In diesen Bereichen kann die Stadt nicht nur mit finanziellen Hilfen eintreten. Auch die Bereitstellung von Veranstaltungsraum zu tragbaren Bedingungen ist wirksame Unterstützung.

Brauchtumspflege gehört zum kulturellen Erbe. Dazu zählen die im Volk verwurzelten Bräuche. So ist nicht nur das Schützenbrauchtum hier erfasst, sondern auch die St. Martinsfeier und das Fastnachtsbrauchtum.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.