In den vergangenen Wochen sind wir regelmäßig auf Details unseres Programms eingegangen.
Zielvorstellung heute: bedarfsgerechte, bauliche Unterhaltung von Straßen unter Vermeidung des bisher üblichen Proporzverfahrens.
Das bislang übliche Verfahren besteht darin, dass der Gesamtbetrag, der für Straßenunterhaltung zur Verfügung steht, nach Größe der Stadtbezirke auf die Bezirkshaushalte aufgeteilt wird. Dann entscheidet jede Bezirksvertretung über die ihr so zugewiesen Mittel. Es gibt einen Vorschlag der Verwaltung, der aber nicht bindend ist. Wer in der jeweiligen Bezirksvertretung das Sagen hat, entscheidet über den Mitteleinsatz.
Das ist ein Verfahren, bei dem die Bedarfsgerechtigkeit auf der Strecke bleiben kann. Das hat zur Folge, dass manche Straße, die nach der objektiv festgestellten Notwendigkeit bei Maßnahmen zu berücksichtigen gewesen wäre, dennoch außer Betracht bleibt.
Dieses Verfahren beanstandet die FWG schon immer. Sie will, dass Mittel in der Gesamtstadt nach den Erfordernissen des Straßenzustandes verteilt und eingesetzt werden. Dabei hat die Verwaltung vorzuschlagen, wie dem zu entsprechen ist.