Eindrücke aus Mönchengladbach

Erklärung des FWG-Fraktionsvorsitzenden zu einer Beratungsvorlage der Verwaltung.

Die FWG hat in der Bezirksvertretung Ost (BV Ost) beantragt, die Verwaltung möge die gesamte Vorlage zurückzuziehen bzw. diese ist bei Beibehaltung abzulehnen, da die Beratungsvorlage inhaltlich und sachlich völlig unzureichend und unpräzise sei.

Dies bestätigte sich durch den Vortrag von Herrn Vossieg (Beteiligungsmanagement) überdeutlich. Es konnte für die Übertragung der städtischen Grundstücke kein finanzieller Vorteil für die Stadt dargestellt werden, Herr Vossieg sprach nur von Erwartungen, die sich einstellen könnten. Bereits in der Bezirksvertretung Süd (BV Süd) erläuterte er, dass Planung den Zufall durch Irrtum ersetze. In der BV Ost unterbreitete er den Tatbestand, dass wenn Grundstücke nicht übertragen würden, diese in Zukunft nicht mehr beplant werden.

Die politischen Vertreter sind demnach aufgefordert, Grundstücke aus dem städtischen Besitz in die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) zu übertragen, die nicht zuordnungsfähig sind, denn in der Eröffnungsbilanz der Stadt (hier Bilanzposition Infrastrukturvermögen) sind noch nicht einmal die Hälfte der in Rede stehenden Grundstücke identifizierbar.

Auch die Höhe und die Ableitung des Wertes der Grundstücke waren nicht erklärbar, obwohl der Wert auf Cent genau in der Vorlage angegeben wird.

In zwei Ratsentscheidungen in 2010 (21. Dezember 2010) und 2012 (27. September 2012) wurde beschlossen, dass ein Konzept bei Veräußerung von städtischen Grundstücken erarbeitet werden sollte, dass differenziertere Aussagen enthält als nur die Angabe Kaufpreis. Und bei bebauten Grundstücken zudem noch weitere Aussagen über die Immobilie getroffen werden (z.B. Nutzung, Leerstand).

Diese Konzepte stehen noch aus. Dennoch soll in Unkenntnis, um welche Grundstücke es sich genau handelt und um welche Werte es bei den einzelnen Grundstücken geht, eine Entscheidung herbeigeführt werden.

Detailliert bekannt ist lediglich der Gesamtwert der zu übertragenden Grundstücke in Höhe von 6.911.513,65 €.

Die FWG kann bei einer solchen Qualität einer Vorlage einen Beschluss über eine Übertragung von städtischem Eigentum nicht verantworten.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.