Eindrücke aus Mönchengladbach

Um gewählt zu werden, erklären die Parteien vor der Wahl, was sie nach der Wahl zum Wohle des Wahlvolkes erreichen wollen. Darüber geben Wahlprogramme Auskunft. Soweit so gut.

CDU und SPD erhielten bei der letzten Wahl die Anzahl von Stimmen, die für eine gemeinsame Mehrheit im Rat der Stadt ausreicht. Sie vereinbarten eine Kooperation, eine Vereinbarung die festlegt, was auf Grund der Wahlprogramme von den Parteien nun gemeinsam bewirkt werden soll.

Reicht eine solche Vereinbarung aus, um sicherzustellen, dass Maßnahmen ergriffen werden, um die Ziele anzustreben? Dies würde voraussetzen, dass die Vertragspartner mit ihrer Vereinbarung eine Folgepflicht für die Verwaltung begründet hätten. Das aber ist nicht möglich. Nur durch Beschlüsse des Rates der Stadt werden Folgepflichten für die Verwaltung begründet. Wenn man also möchte, dass getan werden muss, was von den Parteien gewollt ist, müssen Ratsbeschlüsse herbeigeführt werden. Nur so lassen sich Aufgabenstellungen für die Verwaltung nach den Zielen im Kooperationsvertrag bestimmen.

Was für die Ratsmehrheit gilt, gilt auch für andere Mitglieder des Rates. So hat die FWG im Wahlkampf versprochen, sich für

  • eine von fremdem Einflüssen freie Stadtentwicklungsplanung,
  • eine Verbesserung der Wirtschaftsförderung,
  • die Anpassung des Friedhofswesens an die heutigen Verhältnisse,
  • die Fortführung der Entwicklung der Rheydter Innenstadt,
  • die Entwicklung von Vorstellungen zu Nutzung und Gestaltung des demnächst frei werdenden Geländes des Krankenhauses Maria-Hilf an der Sandradstraße,
  • die Verbesserung der Ansehnlichkeit des Stadtbildes,
  • die Einrichtung eines frei zugänglichen WLAN-Anschlusses

einzusetzen.

Damit hat sie Ziele gesetzt, die auch im Kooperationsvertrag zwischen CDU und SPD angesprochen sind, wenn auch nur in Teilaspekten. Daraus ergibt sich, dass insoweit Beschlussvorschläge der FWG auch den Interessen von CDU und SPD entsprechen. Man sollte meinen, dass solche Vorschläge deshalb auch der Zustimmung der Ratsmehrheit von CDU und SPD sicher sein müssten. Doch weit gefehlt.

Die FWG hatte in die Beratungen des ersten Ratszuges nach der Sommerpause acht Beschlussvorlagen eingebracht, drei im Rat, vier in der Bezirksvertretung Nord und einen in der Bezirksvertretung Süd (siehe auch FWG-Website, 16. August 2014: FWG-Anträge nach der Sommerpause 2014).

Die Ratsvorlagen bezogen sich auf Stadtentwicklung, Wirtschaftförderung und das Friedhofswesen. Den Zielen freier WLAN-Anschluss, Verbesserung der Ansehnlichkeit des Stadtbildes, Benennung des Platzes vor dem Sonnenhaus und Planung für das Krankenhausgelände Sandradstraße dienten die Beschlussvorlagen für die Bezirksvertretung Nord. Der Vorschlag für die Bezirksvertretung Süd war darauf gerichtet, rechtzeitig zu planen, wie mit dem Karstadtgebäude zu verfahren sei, wenn die heutige Nutzung aufgegeben werden sollte.

In allen Gremien stimmten CDU und SPD gegen die Vorlagen und damit gegen ihre eigenen politischen Ziele.

Dieses Verhalten zeigt, was von den Wahlversprechen dieser Volksvertreter zu halten ist. Genau nichts. Es zeigt aber die Arroganz, mit der hier auch in Zukunft zu rechnen ist. Nicht auf die Sache kommt es an, sondern auf das Machtspielchen, zu dem die Kooperation von CDU und SPD verabredet wurde. Die Interessen der Wähler und damit der Bürger dieser Stadt sind in dieser Kooperation nicht gut gesichert. Man kann bei dieser Aussicht nur mit Besorgnis in die Zukunft sehen.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.