Eindrücke aus Mönchengladbach
Abwassergebührenbescheide - muss sich etwas ändern?

Die Abwassergebührenbescheide werden von der NEW erstellt und mit den Rechnungen über Strom, Gas und Wasser zugestellt. Das ist eine Regelung, die seit 1996 praktiziert wird. Wie die Rheinische Post berichtete, könnte das geändert werden.

Der Stadtkämmerer soll das so wollen. Eine von ihm errechnete Kostenersparnis wird hervorgehoben. CDU und SPD werden mit Zweifeln an der Kämmererberechnung und Zweifeln an der Notwendigkeit der Neuregelung zitiert. Es wird aber auch auf rechtliche Schwierigkeiten hingewiesen. Und was sind die tatsächlichen Schwierigkeiten bei dieser Sache?

Tatsache ist, dass schon immer bekannt war, dass Gebührenbescheide für städtische Leistungen nicht durch private Dritte erlassen werden können. Insofern gibt es keinen Grund anzunehmen, für Abwassergebührenbescheide gelte etwas anderes. Bei der Übertragung der Zuständigkeiten ab 1996 hat man sich darüber hinweggesetzt. Schließlich hat das niemand beanstandet, der dazu berechtigt (verpflichtet?) gewesen wäre. Man diente ja einem guten Zweck, nämlich der Ressourcenersparnis bei der Stadtverwaltung. Und damit heiligte der Zweck eben die Mittel!

Zur selben Zeit, als die Zuständigkeit der NEW (damals: Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG, NVV AG) mit der Abwasserbeseitigung begründet wurde, erfolgte auch die Übertragung der Müllabfuhr auf die Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH (GEM). Die dabei beschlossene neue Abfallsatzung enthielt folgende Regelung:

§ 15 Entgelte

(1) Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden bis zum 31. Dezember 1996 Gebühren nach der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung der Stadt Mönchengladbach (Abfallgebührensatzung - AbfGS -) erhoben, soweit sich aus Absatz 2 nicht etwas anderes ergibt.

(2) Spätestens ab dem 01. Januar 1997 werden die nach dieser Satzung zu erbringenden Entsorgungsleistungen und die dafür zu zahlenden Entgelte durch privatrechtliche Verträge zwischen der GEM und den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke im Rahmen der jeweils gültigen Allgemeinen Entsorgungsbedingungen Abfall - AEB-Abfall - geregelt. Diese sind Bestandteil der Satzung.

Beabsichtigt war dasselbe, was für die Abwasserbeseitigung später praktiziert wurde. Das Ziel ist für die Abfallbeseitigung nie erreicht worden. Der Ratsbeschluss ist einfach untergegangen. Seltsam aber wahr! Proteste dagegen durch den damals zuständigen Beigeordneten blieben unberücksichtigt. Es blieb dabei, dass die Stadtverwaltung die Entgelte als Benutzungsgebühren veranlagte und einzog.

Beim Abwasser wird die Stadt jetzt durch die Vergangenheit eingeholt. Seltsam ist, dass Stadtkämmerer und die Kapazitäten von CDU und SPD den Gedanken erst gar nicht ansprechen, es bei der jetzigen Regelung zu belassen, aber richtig zu handeln. Sie müssten aus den Abwassergebühren (öffentlich-rechtliche Entgeltart) privatrechtliche Entgelte machen. Das geht und ist zulässig. Die NEW würde ihre Zuständigkeit behalten, aber auf einer rechtlich richtigen Grundlage. Die NEW könnte ihre bisher gute Arbeit auch in Zukunft fortsetzen.

Im Übrigen ist ein solcher Weg in den frühen sechziger Jahren schon praktiziert worden. Da ging es um die Bezahlung der Belieferung mit Wasser durch die NVV. Die Wassergebühren wurden durch ein privatrechtliches Wasserentgelt ersetzt

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.