Eindrücke aus Mönchengladbach

Mit schöner Regelmäßigkeit beschäftigt sich der Rat mit Fragen der Schulentwicklung. Besser gesagt: er wird beschäftigt.

Die Schulverwaltung verweigert dem Rat regelmäßig die Entscheidungsvorschläge, die sie eigentlich vorzulegen hätte. Die Parteistrategen von CDU/FDP und SPD nutzen das als Chance, ihre politischen Ziele in der Schulpolitik zu verfolgen. Sie ersetzen die von der Schulverwaltung verweigerten Entscheidungsvorschläge durch eigene Vorschläge. Natürlich können die nicht ohne eine fachliche Prüfung durch die Schulverwaltung in Maßnahmen umgesetzt werden. Die Folge ist, die Schulverwaltung legt wieder nur einen Bericht ohne Beschlußvorschlag vor - die Politiker stehen erneut vor offenen Fragen. Folge: Verschiebung der Entscheidung auf einen Dritten, z.B. die Bezirksregierung, eine oder mehrere Schulkonferenzen. Im notwendigen jeweiligen dritten Anlauf ist dann eine Entscheidung fällig - häufig nur eine Einzelfalllösung ohne Rücksicht auf die Gesamtsituation. Folge: Keine kontinuierliche Entwicklung.

In der Schulausschußsitzung am 12. November 2003 stand wieder mal ein zweiter Schritt in einem Verfahren der beschriebenen Art an. Im ersten Anlauf hatte die Schulverwaltung in der Sitzung des Rates am 23. Juli 2003 mal wieder nur einen Bericht zur Schulentwicklungsplanung ohne Beschlußvorschlag vorgelegt. Wie zu erwarten, hatten CDU/FDP und SPD kluge Anträge gestellt, die nicht zielführend sein konnten. Die FWG-Fraktion hatte dazu festgestellt und beantragt:

  1. Die vorliegenden Anträge von CDU/FDP-Fraktion und SPD-Fraktion beziehen sich auf die Regelung von bedeutenden Einzelfragen der Schulentwicklungsplanung. Wie bei jeder Lösung von Einzelfragen aus einem komplexen Zusammenhang besteht hier die Gefahr, daß bezogen auf das Ganze die Ursache für Fehlentwicklungen gesetzt wird, wenn man antragsgemäß entscheidet.

  2. Der Gefahr von Fehlentwicklungen ist nur zu begegnen, wenn die mit den Anträgen verfolgten Ziele in den Rahmen einer schulentwicklungsplanerischen Gesamtschau gestellt werden. Deshalb möge der Verwaltung eine Frist von einem halben Jahr eingeräumt werden, um die Schulentwicklungsplanung insgesamt auf den neuesten Stand zu bringen und die zu einer dauerhaften Regelung des Schulwesens erforderlichen Vorschläge vorzulegen. Dabei sollen die Anträge der Fraktionen als Prüfungsaufträge berücksichtigt und die Notwendigkeit beschlossener Investitionen überprüft werden.

Dieser Antrag wurde von CDU/FDP und SPD abgelehnt. Mit den Stimmen dieser Fraktionen wurde statt dessen beschlossen, die Schulverwaltung möge:

  1. das Einvernehmen der Schulleitungen von Gymnasium am Geroweiher und der im selben Schulgebäude untergebrachten Anton-Heinen-Grundschule zur Errichtung eines Montessori-Zentrums mit Gymnasium, Grundschule und Realschule herstellen;

  2. prüfen, ob am Schulstandort Geroweiher durch Neubau die Unterbringung von Realschule und Montessori-Grundschule möglich ist;

  3. prüfen, ob durch Neubau am Schulstandort Volksgarten Schulraum für eine Hauptschule und als Ergänzung für ein Berufskolleg geschaffen werden kann;

  4. bei positivem Ausgang der Prüfungen Grobplanung, Kostenschätzung und Finanzierungsvorschläge vorlegen.

Weitere Prüfungsanforderungen waren auf Antrag der SPD-Fraktion hinzugefügt worden. Diese bezogen sich im wesentlichen auf Neubaumaßnahmen für verschiedene Realschulstandorte. Desweiteren sollte das Einvernehmen mit der Bezirksregierung zu haushalts- und finanztechnischen Fragen hergestellt werden.

Wer erwartet hatte, die Schulverwaltung würde die nach der Beschlußlage erforderliche Beratungsvorlage für die Sitzung des Schulausschusses am 12. November 2003 vorlegen, sah sich getäuscht. Die Schulverwaltung wartete wieder einmal nur mit einem Bericht auf, der keinen sinnvollen, die Sache weiterführenden Beschlußvorschlag enthielt. Es wurden - wie schon mehrmals vorher - Alternativen aufgezählt, hohe Kostenfolgen dargestellt, eine fachliche Stellungnahme zu einzelnen Alternativen blieb aus. Der Beschlußvorschlag lautete:

Der Schulausschuß nimmt den Bericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung folgende Stellungnahmen zu den geplanten schulorganisatorischen  und schulbaulichen Maßnahmen einzuholen:

  • Schulkonferenzen der beteiligten Schulen,

  • Bezirksvertretungen Stadtmitte und Volksgarten,

  • Bezirksregierung Düsseldorf.

Die FWG-Fraktion hat dazu folgende Stellungnahme abgegeben:

Die Vorlage ist ein schlagender Beweis dafür, daß die Schulentwicklungsplanung der Stadt mittlerweile zum Chaos geworden ist. Nach dem Beschluß zum CDU/FDP Antrag in der Ratssitzung vom 23. Juli 2003 - ergänzt durch Wünsche der SPD - war mit einer entsprechenden Entwicklung zu rechnen.

Mit einem Beschluß entsprechend dem FWG-Antrag in der Ratssitzung am 23. Juli 2003 wäre dem entgegengewirkt worden.

Die heutige Vorlage der Verwaltung erfüllt die Anforderungen nicht, die durch die Beschlußlage geschaffen worden ist. Es kann dahinstehen, ob das gewollt oder ungewollt ist. Der Bericht der Verwaltung führt dazu, daß nicht mehr zu erkennen ist, was beabsichtigt bzw. geplant ist. Deshalb kann auf dieser Basis kein weiterer Auftrag an die Verwaltung erteilt werden.

Die FWG-Fraktion lehnt daher den Beschluß ab. Sie beantragt, die Verwaltung möge zur nächsten Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses eine der Auftragslage entsprechende neue Beratungsvorlage einbringen.

Das Unbehagen aller Fraktionen war in der Schulausschußsitzung spürbar. Auch CDU/FDP beanstandeten mangelhaftes Arbeiten der Verwaltung. Verständlich, daß CDU/FDP wenigsten etwas von der durch sie erzeugten Beschlußlage nach der Ratssitzung vom 23. Juli 2003 retten wollten. Sie beantragten, man möge die Stellungnahme der Bezirksregierung zur Errichtung einer neuen Realschule einholen. Im übrigen möge die Verwaltung bis zur nächsten Schulausschußsitzung nachbessern, damit der Rat am 17. Dezember 2003 wenigstens eine Beschlußgrundlage habe. Dem konnte man auch zustimmen.

Fazit: Wäre man dem Antrag der FWG-Fraktion in der Ratssitzung am 23. Juli 2003 gefolgt, hätte man nicht mehr Zeit verloren, als bei dem jetzigen Verfahren. Die Verwaltung wäre zur Vorlage einer nachvollziehbaren Entwicklungsplanung gezwungen gewesen. Notwendige, dem Ganzen dienende Entscheidungen wären noch in diesem Jahr getroffen worden. Dies ist bei der derzeitigen Lage kaum zu erwarten.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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