Eindrücke aus Mönchengladbach

In den letzten Jahren wird immer häufiger die Forderung nach einem Neubau der Stadtbibliothek als Ersatz für den Bau an der Blücherstraße laut.

Dies steht im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, den Bau an der Blücher Straße zu sanieren. Brandschutzsanierung und energetische Sanierung sind erforderlich. Der dafür genannte Aufwand liegt bei mehr als 3 Mio €. Es wird gefragt, ob sich dieser Aufwand wohl lohne. Wäre nicht ein Neubau viel wirtschaftlicher? Die Stimmen mehren sich, die dem Neubau das Wort reden. Eine anscheinend sehr aktive Bürgerbewegung hat sich inzwischen hinter die Forderung nach einem Neubau gestellt. Die Presse berichtet, dass und welche politischen Verantwortungsträger sich um die Frage kümmern, wie denn die Kosten für einen Bibliotheksneubau getragen werden können. Dass es einflussreiche politische Kräfte gibt, die den Neubau nun befürworten, ohne zu sagen, wie sie ihn finanzieren können, überrascht nicht. Die verlautbarte öffentliche Meinung scheint positiv - und das ist Anreiz, entsprechend zu reagieren.

Es wäre sicher schön, eine neue Stadtbibliothek zu bekommen. Auch für die FWG wäre das ein Wunsch. Doch zwischen Wünschen und Können steht die schwierige Finanzlage der Stadt. Ein Neubau ist sicher nicht unter einer Summe zu realisieren, die weit jenseits von 10 Mio € liegt. Das scheinen auch alle zu wissen, die sich bisher zu Wort gemeldet haben. Doch reicht diese Kenntnis aus, um die Frage zu entscheiden, die gestellt ist?

Die FWG kann auf dieser Basis keine verantwortbare Entscheidung treffen. Dafür fehlen aber auch alle Voraussetzungen. Erforderlich wäre eine Information über eine Reihe von Angaben, die nur der Oberbürgermeister machen kann. Der aber hält sich bisher zurück. Außer vorsichtig wohlwollenden Aussagen zur Neubauforderung waren weder ihm noch den zuständigen Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes Stellungnahmen zu entlocken.

Die Zeit für eine Entscheidung drängt. Die Sanierung des vorhandenen Gebäudes der Stadtbibliothek kann nicht weiter aufgeschoben werden. Egal, wie man sich auch entscheiden möchte, die Stadtverwaltung hat vorab die notwendigen Informationen vorzulegen. Hier ist der Oberbürgermeister gefordert. Die FWG wird in der nächsten Planungs- und Bauausschusssitzung eine Vorlage einbringen, mit der der Oberbürgermeister verpflichtet wird, die notwendigen Angaben zu machen, die für die Frage nach einem Neubau für die Stadtbibliothek entscheidend sind.

Was also muss man mindestens wissen, um eine Entscheidung treffen zu können? Die folgenden Fragen müssten beantwortet und die dazu gehörenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • Welche Anforderungen kann das vorhandene Gebäude nicht mehr erfüllen? Inwieweit geht das zurück auf die Veränderung des Medienbestandes (Zahl und Art) oder die Veränderung der Nutzungsart (Ausleihe und Nutzung vor Ort) oder die Dauer des Aufenthaltes von Nutzern im Gebäude?

  • Können die Medienbestände nicht mehr ordnungsgemäß gelagert oder präsentiert werden? Sind eventuell Auslagerungen oder die Einrichtung von Nebenstellen möglich?

  • Ist die Medienausleihe durch die bauliche Situation so behindert, dass auch durch die Organisation der Geschäftsabläufe keine Abhilfe möglich ist?

  • Sind durch die bauliche Situation Serviceleistungen so beeinträchtigt, dass auch durch organisatorische Maßnahmen keine Abhilfe möglich ist?

  • Wie unterscheidet sich das Funktionsschema der Stadtbibliothek im derzeitigen Gebäude von dem erforderlichen Funktionsschema für einen Neubau?

  • Welche Kosten wären aufzubringen für einen Neubau entsprechend dem erforderlichen Funktionsschema?

Die Entwicklung der Medienbestände könnte eine Ursache bieten für die Notwendigkeit zu einem Bibliotheksneubau. Die Darstellung der Gesamtbestände der Stadtbibliothek (nicht nur Standort Blücherstraße) weist in der Zeit von 1975 bis einschließlich 2009 die Entwicklung auf, die in der nachfolgenden Grafik dargestellt ist. Diese Entwicklung erfordert eine differenzierte Betrachtung, wenn sie als wichtige Grundlage für eine verantwortbare Entscheidung dienen soll.

Entwicklung der Medienbestände von 1975 bis 2009

Die Entwicklung der Ausleihen im Zeitraum von 1975 bis 2009 ist ebenfalls für sich betrachtet keine Entscheidungshilfe. Auch hier ist eine differenzierte Betrachtung nötig, die auch den Ausleihbetrieb der Nebenstellen berücksichtigt.

Entwicklung der Medienausleihen von 1975 bis 2009

Die Entwicklung des Bestandes der AV-Medien ist in den städtischen Statistiken seit 1998 berücksichtigt. Die Bestände an neuen Medien liefern aber auch keine Erkenntnis, die ohne Interpretation zu einem Ergebnis führt.

Entwicklung der AV-Medienbestände von 1998 bis 2009

In den Statistiken über den Ausleihverkehr sind seit 1998 auch die Ausleihen von AV-Medien enthalten. Die gesonderte Darstellung zeigt die nächste Grafik. Es ist ein gewaltiger Anstieg der auf AV-Medien bezogenen Ausleihen zu erkennen. Ob dies einen besonderen Neubedarf erzeugen kann, kann hier nicht beurteilt werden.

Entwicklung der AV-Medienausleihe von 1998 bis 2009

Die hier dargestellten Informationen müssen einer Bewertung unterzogen werden. Dem dient die Vorlage der FWG-Fraktion im Planungs- und Bauausschuss am 14. Februar 2012. Erst danach wird die FWG sich abschließend zur Frage eines Bibliotheksneubaues äußern. Es ist aber sicher davon auszugehen, dass ein Neubau durch die Stadt aus eigener Kraft nicht zu stemmen sein wird. Die Empfehlung, einen Dritten gegebenenfalls den Bau errichten zu lassen und diesen dann zu mieten oder in ähnlicher Weise gegen Entgelt zu nutzen, wird sich nicht ändern können.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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