Eindrücke aus Mönchengladbach

Die FWG-Fraktion hatte die Bezirksregierung gebeten zu prüfen, ob die am 14. Juli 2011 vom Rat gefassten Beschlüsse rechtmäßig sind.

Die Ratsitzung hatte ohne Angabe von Gründen nicht beginnen können, weil mehr als die Hälfte der Ratsmitglieder und der Oberbürgermeister fehlten. Die Mitglieder der FWG hatten nach etwa eine halben Stunde den Ratssaal verlassen und an der später beginnenden Sitzung nicht teilgenommen.

Die Bezirksregierung hat eineinhalb Monate gebraucht, um zu prüfen, ob das Fernbleiben des Oberbürgermeister bei der Ratssitzung am 14. Juli 2011 zu Rechtsfehlern bei der Beschlussfassung geführt hat. Geprüft hat sie jedoch nichts, wie sich aus ihrer Stellungnahme (auszugsweise wie folgt) ergibt:

Grund für den verzögerten Beginn der Sitzung sei gewesen, dass mehrere auf der Tagesordnung stehende Themen zwischen den Ratsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen umstritten gewesen seien und eine Einigung noch nicht erzielt worden sei. Allen Anwesenden sei jedoch klar gewesen, dass die Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen noch Gesprächsbedarf zu den Tagesordnungspunkten der Ratssitzung hatten und sich zusammen mit dem Oberbürgermeister noch in internen Beratungen befanden, so dass sich aus diesem Grund der Beginn der Sitzung um einige Minuten verzögern würde. Anhaltspunkte dafür, dass die Ratssitzung ausfallen würde, habe es nicht gegeben. Vielmehr sei lediglich von einem verzögerten Sitzungsbeginn auszugehen gewesen. Auf dieser Grundlage sind Verstöße gegen kommunalrechtliche Vorschriften nicht ersichtlich.

Mit dieser Stellungnahme zeigt die Bezirksregierung, dass sie lediglich die Auffassung der Stadtverwaltung übernommen hat. Die Auffassung der Stadtverwaltung ist aber eine Annahme, die nicht zutrifft. Deshalb ist die der FWG-Fraktion mitgeteilte Stellungnahme völlig unzureichend. Dies hat die Fraktion der Bezirksregierung mitgeteilt und gleichzeitig angegeben, was geprüft werden musste.

Die Bezirksregierung hätte mindestens prüfen müssen,

  • ob die Behauptung über das, was allen Anwesenden klar gewesen sei, zutrifft,

  • ob Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Fraktionen des Rates den Oberbürgermeister berechtigen, den Beginn der Sitzung zu verschieben,

  • ob Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Fraktionen den Oberbürgermeister berechtigen, dem Sitzungsort fernzubleiben,

  • welche Folge es hat, dass die Abwesenheit des Oberbürgermeisters daran hindert, die Beschlussunfähigkeit des Rates festzustellen,

  • wie lange es den Mitgliedern des Rates zugemutet werden darf, auf den Beginn einer Sitzung zu warten, wenn nicht bekannt ist, wo der Oberbürgermeister sich aufhält und wie lange er wegbleibt,

  • ob den Ratsmitgliedern zugemutet werden darf, Annahmen darüber treffen zu müssen, warum eine Sitzung nicht beginnt und der Oberbürgermeister nicht anwesend ist,

  • ob die Teilnahme an einer internen Beratung der Fraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zur Klärung umstrittener, auf der Tagesordnung stehender Themen den Oberbürgermeister berechtigen, dem Sitzungsort das Rates zum Sitzungsbeginn fernzubleiben,

  • ob eine Fraktion das Recht hat, den Sitzungsort zu verlassen, wenn die Sitzung wegen unabgestimmter Abwesenheit des Oberbürgermeisters nicht beginnt,

  • ob ein Mitwirkungsrecht verletzt ist, wenn eine Fraktion wegen der unabgestimmten Abwesenheit des Oberbürgermeisters nach dem für den Beginn der Sitzung bestimmten Zeitpunkt den Sitzungssaal verlässt,

  • ob Beschlüsse rechtmäßig zustande kommen können, wenn eine Fraktion wegen unabgestimmter Abwesenheit des Oberbürgermeisters den Sitzungssaal nach dem für den Sitzungsbeginn festgesetzten Zeitpunkt verlassen hat und die Sitzung erst danach eröffnet wird.

Es bleibt abzuwarten, welche Ausrede der Bezirksregierung einfällt, um auch jetzt die notwendige Prüfung zu unterlassen.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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