Eindrücke aus Mönchengladbach

Zwei neue Autos wollte die Berufsfeuerwehr kaufen. Ein Tiguan und ein Passat sollten es sein, Preis je Fahrzeug etwas mehr als 36.000 €. Als Kommandowagen sollten die Fahrzeuge eingesetzt werden. Eine Zweckbestimmung, die auch von wesentlich billigeren Fahrzeugen erfüllt werden kann.

Die von Oberbürgermeister Bude unterzeichnete Beratungsvorlage enthielt unzutreffende Angaben zur Begründung der Massnahme. Die FWG protestierte!

In der Vorlage wurde Bezug genommen auf einen Investitionsplan von 2005 für die Jahre 2006 bis 2010. Die Beschaffung von Kommandowagen war jedoch nicht Gegenstand dieses Planes. Es war für das Jahr 2007 die Neubeschaffung von "Einsatzleitwagen" im Werte von 264.000 € vorgesehen, nicht aber die Beschaffung von Kommandowagen, die wesentlich geringeren Anforderungen unterliegen als Einsatzleitwagen. In der Beratung des Investitionsplanes im Umweltausschuss hatte der Oberbürgermeister es abgelehnt, auf Ersuchen der FWG die Positionen des Investitionsplanes zu erläutern und die Notwendigkeit der Beschaffung näher zu begründen.

Die falsche Angabe in der Beratungsvorlage für den Vergabeausschuss konnte auch nicht durch einen Verweis auf den zur Zeit aktuellen sogenannten Investitionsplan für die Feuerwehr geheilt werden. Dieser gilt für die Jahre 2009 bis 2013, war genauso schlecht begründet wie der für die Jahre 2006 bis 2010 und besagt ebenfalls nichts über eine Investition für teure Kommandowagen im Jahre 2010.

Die Beratungsvorlage wurde aus der Beratung im Vergabeausschuss zurückgezogen, damit sie überprüft werden könne. Am 18. Mai 2010 wurde die Vorlage wieder vorgelegt. In der Zwischenzeit hatte auch der Oberbürgermeister auf eine Anfrage der FWG geantwortet und die Beschaffung für erforderlich und möglich erklärt.

Die Begründung der Notwendigkeit bestand aus nichts anderem als der Behauptung, dass die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigt werde, wenn man die Fahrzeuge nicht kaufe. Dass diese Behauptung geradezu lächerlich ist, wenn man berücksichtigt, dass die Verwaltung mit der Beschaffung bereits im vierten Jahr im Verzug ist, fiel dem Herrn Oberbürgermeister nicht auf.

Die Stellungnahme des Oberbürgermeister erhellt in besonders deutlicher Weise die Einstellung des Oberbürgermeisters zum Spargebot für die Verwaltung. Die Tatsache, dass die angeblich bereits in 2007 notwendige Beschaffung unterblieb, führte nicht etwa zu der erforderlichen Überprüfung der Notwendigkeit. Nein, sie führte ohne weitere Prüfung zur Verschiebung der Haushaltsmittel von 2007 nach 2008 und dann nach 2009. Die weitere prüfungslose Übertragung in das Jahr 2010 war beabsichtigt. Zur Begründung wurde – man lese und staune - Personalmangel bei der Feuerwehr angegeben. Den Herrn Oberbürgermeister kümmerte nicht, dass dies keine Begründung für die Verschiebung von Haushaltsmitteln von einem Jahr zum anderen sein kann. Auch die Tatsache, dass eine für die Beschaffung notwendige Übertragung in das Jahr 2010 noch gar nicht wirksam sein kann, hinderte ihn nicht, die Behauptung zu unterzeichnen, die Haushaltsmittel stünden bereit.

Wir haben hier nicht nur mit eklatanten Verstößen gegen das Spargebot und das Haushaltsrecht zu tun, sondern auch mit der Verletzung von Sorgfaltspflichten auf mehreren Ebenen der Verwaltung. Der Oberbürgermeister, der Fachdezernent für die Feuerwehr, der Stadtkämmerer, die Feuerwehr, die Kämmerei und das Rechnungsprüfungsamt sind in diesen Kreis von Sorgfaltspflicht- und Rechtsverletzern einzubeziehen. Erschwerend kommt hinzu, dass Telefongespräche und persönliche Rücksprachen mit verschiedenen Beteiligten aus diesem Kreis nicht dazu führten, dass Einsicht in die Notwendigkeit einer Überprüfung der Beschaffungsabsicht einkehrte. Nein, es wurde - wider besseren Wissens? – an den Absichten festgehalten. Die FWG hat durch ihr Veto im Vergabeausschuss in zwei Sitzungen erst alle, die bisher schliefen oder sorglos zugesehen hatten, wachgerüttelt.

Der Umweltausschuss als Fachausschuss für Feuerwehrangelegenheiten darf sich nun erneut mit der Sache befassen. Bleibt zu hoffen, dass der sich entscheidet, wie es das Wohl der (fast) bankrotten Stadt Mönchengladbach erfordert.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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