Eindrücke aus Mönchengladbach

Antrag der FWG-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse in der Stadt Mönchengladbach.

Beschlußentwurf:

Die Geschäftsordnung wird wie folgt geändert:

  1. § 2 Satz 1 erhält die Fassung:
    Der Oberbürgermeister beruft den Rat schriftlich ein und teilt ihm die Tagesordnung mit; dabei sind die Beratungsunterlagen beizufügen.

  2. Als § 16 Abs. 6 wird eingefügt:
    Die Fraktionsvorsitzendenkonferenz dient der Information und der Verständigung der Fraktionen in bedeutsamen Angelegenheiten über die vom Rat zu beratenden Unterlagen. Sie besteht aus dem Oberbürgermeister, den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen und den zuständigen Beigeordneten. Sie ist kein Ausschuß im Sinne der Gemeindeordnung. Der Oberbürgermeister beruft die Fraktionsvorsitzendenkonferenz ein und leitet die Sitzungen.

Begründung:

Zu 1.

In der letzten Zeit ist es häufiger vorgekommen, daß die Einladung zu Rats- und Ausschußsitzungen ohne Beratungsunterlagen zugestellt wurden. Die FWG-Fraktion hatte den Herren Oberbürgermeister in der Hauptausschußsitzung am 31.05.06 darauf hingewiesen und gebeten, zukünftig für die rechtzeitige Zustellung der Unterlagen mit der Einladung zu sorgen. Der Herr Oberbürgermeister stellte dazu fest, daß nur die Pflicht bestünde, die Einladung und die Tagesordnung in der durch die Geschäftsordnung bestimmten Frist vorzulegen. Ein weitergehender Anspruch bestünde nicht.

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen schweigt sich leider im Unterschied zu anderen Kommunalverfassungen darüber aus, ob der Ladung auch Beschlußvorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten beizufügen sind. Dies könnte die von Herrn Oberbürgermeister vertretene Meinung stützen.

Ohne Beratungsunterlagen ist eine sorgfältige Vorbereitung auf Sitzungen unmöglich, weil sich die notwendigen Einzelheiten weder aus der Tagesordnung noch aus dem Vorwissen der Mandatsträger ergeben. Letztere sind aber nach § 67 Abs. 3 GO NW bei ihrer Einführung „zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet" worden. Sie können der Verpflichtung nur dann genügen, wenn sie rechtzeitig und ausreichend unterrichtet werden, bevor sie entscheiden. Deshalb ist es zwingend notwendig, die Geschäftsordnung in der vorgeschlagenen Weise zu ändern.

Zu 2.

Zur Vorbereitung der Angelegenheit Haus Westland hatte der Herr Oberbürgermeister vor der Ratssitzung am 14.06.06 Fraktionsvorsitzende zu einer Vorbesprechung gebeten. Die FWG-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren nicht zugezogen worden. Dies sollte sich nicht wiederholen können. Deshalb soll die Fraktionsvorsitzendenkonferenz durch Änderung der Geschäftsordnung als eine freiwillige Dauereinrichtung institutionalisiert werden.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.