Eindrücke aus Mönchengladbach

In der gemeinsamen Sitzung von Bau- und Umweltausschuß am 08. Dezember 2004 wurde über eine Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren um 31% beraten. Die FWG-Fraktion hat einen Antrag eingebracht.

Dieser geht davon aus, daß die Gebührenerhöhung in der Hauptsache deshalb notwendig wird, weil unter der Regie der NVV AG schwere Versäumnisse bei der Unterhaltung des Kanalnetzes in den Jahren bis 1996 auszugleichen waren. Die Folge davon könne der heutigen Solidargemeinschaft nicht allein angelastet werden. Deshalb sei ein Ausgleich der nicht vermeidbaren Gebührenerhöhung durch Verzicht der Stadt auf Einnahmen aus der Geschäftstätigkeit der NVV AG nötig. Der entsprechende Antrag führte zu einer längeren kontrovers geführten Diskussion. Die Abstimmung wurde zurückgestellt, weil zunächst ein weiterer Prüfauftrag abgearbeitet werden soll.

Leider wurde über den Antrag der FWG in der Presse nicht berichtet.

In der Ausschußsitzung wurde das Folgende vorgetragen:

Die Erhöhung kommt nicht überraschend. Sie ist die Folge der riesenhaften Investitionen in das Kanalnetz der Stadt. Damit war seit 2001 zu rechnen. Im Juni 2001 nämlich legte die NVV AG die Fortschreibung des Abwasserkonzeptes vor. Die FWG hat in allen Beratungen dieses Planes sowohl in den verschiedenen Bezirksvertretungen als auch in den Fachausschüssen und im Rat auf die schweren Folgen dieses Konzeptes für die Gestaltung der Kanalbenutzungsgebühren eindringlich hingewiesen. Sie empfahl zur Minderung dieser Folgen eine Streckung der Investitionen. Da dem nicht entsprochen wurde, stimmte die FWG dem Konzept nicht zu.

Es waren damals Erhöhungsraten von 10 bis 12 Pfennigen oder 0,20 DM im Verlaufe der nächsten  fünf Jahre die Rede. Dem widersprach die FWG mit der Befürchtung, daß Erhöhungen von 1,- DM gering angesetzt wären. Die Befürchtungen der FWG wurden nicht geteilt. Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes wurde beschlossen, auch mit den Stimmen der SPD. Ratsherr Bude lobte dieses Konzept als schlüssig und erklärte, die Gebührenfrage stelle sich hier nicht.

Die einfache Ablehnung der Erhöhung hilft heute nicht mehr weiter. Mit einem Ja  zur Gebührenerhöhung muß aber eine Kompensationsmöglichkeit einhergehen. Die FWG sieht dazu die Möglichkeit in Gewinnverzichten bei anderen Produkten des NVV-Angebotes, insbesondere beim Wasser, aber auch bei Gas und Strom.

Die FWG beantragt deshalb:

Der Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren wird zugestimmt unter der Voraussetzung, daß die NVV AG bei den Bezugspreisen für Wasser, aber auch nach Möglichkeit bei Gas und Strom, Preisnachlässe gewährt, die zur Sicherung moderater Erhöhungsraten für die Kanalbenutzungsgebühren genutzt werden. Die Einnahmeausfälle sind durch Kürzungen der Ausschüttungen an die Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH (EWMG) auszugleichen.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.