Eindrücke aus Mönchengladbach

Die FWG-Fraktion hat verschiedentlich darauf hingewiesen, daß die Zusammensetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt nicht entsprechend dem Verhältnis der Fraktionsstärken im Rat erfolgte.

Dies ergab sich, weil CDU und FDP einerseits und SPD und Bündnis 90/Die Grünen andererseits vor den Ausschußwahlen Listenverbindungen eingingen. Dadurch erlangten FDP und Grüne in den Ausschüssen mehr Sitze, als ihnen nach ihrer zahlenmäßigen Stärke im Rat zugestanden hätten. Die Praxis konnte von der FWG-Fraktion nur bedauert werden, galt aber als rechtlich zulässig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich mit dieser Praxis zu befassen. Es erging am 10. Dezember 2003 ein Urteil, über welches in der Westdeutschen Zeitung berichtet wurde. Die FWG-Fraktion nahm dies zum Anlaß für eine Anfrage im Rat am 17. Dezember 2003. Die Verwaltung in der Person der Rechtsdezernentin konnte seinerzeit keine Erklärung dazu abgeben, sagte aber eine Prüfung zu.

In der Zwischenzeit ist das Urteil im Wortlaut bekannt - nicht nur der FWG-Fraktion, sondern auch der Verwaltung. Die FWG-Fraktion hält auf Grund der Ausführungen des Gerichtes in der Urteilsbegründung die Zusammensetzung der Ausschüsse in Mönchengladbach für rechtswidrig. Wenn das so ist, muß die Oberbürgermeisterin die Ausschußzusammensetzung beanstanden, der Rat muß neue Entscheidungen treffen.

Die FWG-Fraktion hat dies der Oberbürgermeisterin mit dem nachfolgenden Brief am 10. Februar 2004 mitgeteilt:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

wie die FWG-Fraktion, so wird auch das Rechtsdezernat der Verwaltung den Wortlaut des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts in der Zwischenzeit ausgewertet haben.

Nach Auffassung der FWG-Fraktion ist danach die Zusammensetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Mönchengladbach rechtswidrig zustande gekommen, weil Bundesverfassungsrecht beeinträchtigt ist.

Sie haben deshalb keine andere Wahl, als die Zusammensetzung der Ausschüsse zu beanstanden.

Die FWG-Fraktion macht ausdrücklich darauf aufmerksam, daß Ihnen keine Möglichkeit gegeben ist, einen anderen Verfahrensweg einzuschlagen. Wir bitten um Verständnis für diesen Hinweis, halten ihn jedoch für erforderlich, weil bereits im Zusammenhang mit dem Beschluß über den Pakt für den Sport nicht entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung verfahren worden ist. Ein solches Verfahren sollte sich nicht wiederholen.

Die Oberbürgermeisterin hat diesen Brief allen Fraktionen zugeleitet. In einem weiteren Brief vom 17. Februar 2004 teilte sie den Fraktionen mit, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes sei der Verwaltung jetzt auch bekannt. Es müsse eingehend geprüft werden.

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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