Eindrücke aus Mönchengladbach

Stellungnahme der FWG-Fraktion zur Entscheidung im Rat der Stadt.

Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren,

vielleicht zunächst ein paar Vorbemerkungen zu den Vorrednern.

Herr Hütter! Als wir das Rheydter Haus ausgebaut haben, war allen Verantwortlichen klar eines, nicht, daß das Schauspielhaus nicht mehr nutzbar sei, sondern, daß es nur für das eigene Theater nicht mehr genutzt werden könne. Das war die kleine Unterscheidung. Die ist wichtig zu wissen. Trotz dieses Wissens um diese Situation ist das Haus Ende der achtziger Jahre im Zusammenhang mit dem Bau der Theatergalerie um Gebäudeteile ergänzt worden. Wenn Sie genau hingucken, werden Sie  feststellen, daß gerade diese Teile des Gebäudes die sind, die man überhaupt nicht nutzen kann.

Zu Herrn Beine! Sie beanstanden, daß der städtebauliche Aspekt - Abriß des Hauses - in einem Colloquium abweichend vom Grundbeschluß hinzugekommen sei. Ich hatte nicht den Eindruck, daß das so ist. Und wir haben uns in dem entsprechenden Gremium auch darüber unterhalten. Die Verwaltung hatte einen unzureichenden Ratsbeschluß vorliegen und hatte aus diesem Ding was zu machen nach dem Motto: Es gibt unten immer noch Füchse, die mit dem Käse, der von oben kommt etwas  anfangen können. Und da war das anders nicht möglich, als zu sagen, es kann auch die Infragestellung des Bestandes nicht ausgeschlossen werden. Was Sie aber bei der genauen Betrachtung der Ausschreibungs- und der Verfahrensregeln übersehen haben, allem Anschein nach, das ist, daß das in der schriftlich vorliegenden Unterlage für die Veranstaltung am 26. Juni, die wir ja in der Veranstaltung davor schon gesehen haben, drinsteht: In die Substanz, die durch die Erweiterung  des Theaters im Zusammenhang  mit der Theatergalerie entstanden ist, kann nicht eingegriffen werden. Nun prüfen Sie mal anhand des Planes von Pitt Arndt, ob diese Bedingung erfüllt ist oder nicht - wenn es denn eine Bedingung war. Hier haben Sie einen Punkt, der ist klärungsbedürftig. Der ist auch für Sie nicht geklärt.

Die Hinweise von Herrn Nieland und Frau Zielke zum Verfahren kann ich auch nicht teilen. Wir haben einen Beschluß. Der ist unzureichend. Aber er endet mit der Feststellung, daß hier ein Ergebnis von Überlegungen vorzustellen ist. - Herr Hütter, Vorsicht. Ich habe den hier liegen. Ich komme gleich drauf. - Und dieses Ergebnis wird als Vorschlag der Verwaltung dargestellt in dem Beschluß. Da sind die Dinge, die man über das Ausschreibungsverfahren bekommt, nur eine Hilfe gewesen. Das scheint übersehen zu werden.

Frau Oberbürgermeisterin, meine Damen und Herren,

eine Entscheidung im Sinne des Beschlußentwurfes der Verwaltung entspricht den Zielen des mit dem Ratsbeschluß vom 15. Dezember 1999 eingeleiteten Verfahrens ... nicht. Eine solche Entscheidung bringt uns auch in der Sache nicht weiter.

Die Festlegung auf eine Reihenfolge in Verbindung mit dem Auftrag an die Verwaltung, mit dem erstplazierten Anbieter in weitere Verhandlungen einzutreten, eröffnet die Möglichkeit, in Abhängigkeit von Verhandlungspositionen und Verhandlungsergebnissen von einem Anbieter zum nächsten zu wechseln. Damit ist dem Rat der Einfluß auf die tatsächliche Entwicklung entzogen.  Er kann nur noch die Ergebnisse eines Prozesses zu Kenntnis nehmen, die als zwangsläufig dargestellt werden. Zeitverlust und die Gefahr, daß am Ende etwas entstanden ist, das gar nicht gewollt war, sind mögliche Folgen einer Entscheidung im Sinne des Verwaltungsvorschlages.

Die FWG-Fraktion will diese Folge nicht. Sie kann deshalb dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen.

Notwendig und auch gewollt ist, daß eine Entscheidung getroffen wird, die - orientiert an klaren Erkenntnissen - die Grundlage für die Realisierung eines bestimmten Vorschlages ermöglicht. Die Verwaltung scheint den Eindruck zu haben, daß dafür die Voraussetzungen fehlen. Recht hätte sie, sollte dies aber auch sagen und nicht einen faulen Kompromiß vorschlagen, der die Stadt nicht weiterbringt. Letztlich ist die Ursache dafür, daß keine entscheidungsreifen Grundlagen vorhanden sind, Auswirkung des unzureichenden Beschlusses vom 15. Dezember 1999, den Sie, meine Damen und Herren von CDU/FDP, ein- und durchgebracht haben.

Ein Nutzungskonzept für die Folgenutzung des ehemaligen Schauspielhauses war gefordert worden. Doch weder die Verwaltung als Adressat des allein von Ihnen, meine Damen und Herren von CDU/FDP, getragenen, unzureichenden Beschlusses, noch die Anbieter aus dem Ausschreibungsverfahren haben ein solches vorgelegt. Statt dessen wird die bloße Behauptung, eine Nutzung sei nicht möglich, zur Begründung dafür, Bestehendes aufzugeben und durch Neues zu ersetzen. Das Kuriose dabei ist, daß mit der Neubausubstanz  in allen Vorschlägen, Flächen für kulturelle Nutzungen angeboten werden, die zum Teil größer sind als die vorhandenen, die vernichtet werden sollen. Der darin liegende Widerspruch scheint niemandem aufgefallen zu sein. Wenn nämlich für Neubaufläche kulturelle Nutzungen wirtschaftlich möglich sind - davon muß man ausgehen, weil sonst kein Investor einen entsprechenden Vorschlag machen würde - müßte auch für vorhandene Flächen eine solche Nutzung denkbar sein. Die darin liegende Frage aber ist unbeantwortet. Eine differenziert Betrachtung des vorhandenen Bestandes - Kernbau und jüngste Erweiterungen - wäre erforderlich gewesen, ist aber offensichtlich unterblieben.

Nicht nur die angesprochene Frage ist ungeklärt. Es fehlen auch Unterlagen und Angaben, die von den Anbietern beigebracht werden mußten. Dies sind z.B. die Betreiberkonzepte. Anstelle der Konzepte stehen lediglich Behauptungen darüber, daß die vorgesehenen Nutzungen auch wirtschaftlich möglich sind. Durch solche Behauptungen werden Einschätzung und Beurteilung der Folgen einer vorgesehenen Nutzung nicht ermöglicht. Besonders deutlich wird dies sowohl in Bezug auf kulturelle als auch gastronomische Nutzungen.

Ein weiterer Umstand ist zu beanstanden. Die Verwaltung macht keinen konkreten Entscheidungsvorschlag. Sie enthält sich auch einer Stellungnahme. Diese aber wäre mindestens notwendig zu der örtlichen Verträglichkeit der in den Angeboten benannten Nutzungen und der technischen Durchführbarkeit der Angebote.

Bei dieser Lage bleibt nur ein Kriterium, das zu einer Entscheidung führen könnte. Dies ist der städtebauliche Aspekt für die Neugestaltung des Bereiches ehemaliges Schauspielhaus. Dieser Aspekt stand aber bei Einleitung des Verfahrens durch einen unzulänglichen Ratsbeschluß nicht im Vordergrund. Die Gewinnung eines Nutzungskonzeptes als Akt der Stadtentwicklung war der Ansatz. Dieses Ziel ist aber bis zur Zeit nicht entscheidungsreif erreicht.

Die FWG-Fraktion stimmt gegen den Beschlußentwurf in der von der Verwaltung empfohlenen Fassung.

Die FWG-Fraktion beantragt:

Eine Entscheidung wird zurückgestellt.

Die Verwaltung wird

  • die fehlenden Unterlagen von den Anbietern nachfordern,

  • eine nach Kernbestand und letzter Erweiterung differenzierte Beurteilung der Nutzungsmöglichkeiten des ehemaligen Schauspielhauses vorlegen,

  • die technische Durchführbarkeit der Angebote prüfen

  • sowie eine Bewertung der örtlichen Verträglichkeit der in den Angeboten benannten Nutzungen vornehmen.

Die Verwaltung wird danach zur nächsten Ratssitzung einen Entscheidungsvorschlag vorlegen.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.