Auf der Tagesordnung des Rates für die Sitzung am 25. Februar 2015 stand die Stellungnahme zum Entwurf des neuen Regionalplanes. Für die FWG nahm Ratsherr Klaus Oberem zu der Beschlussvorlage der Verwaltung wie folgt Stellung.
Der Regionalplan enthält für das Stadtgebiet Mönchengladbach verbindliche landesplanerische Festlegungen. Das sind raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, von denen nur in besonderen Fällen abgewichen werden darf, nachdem ein darauf gerichtetes spezielles Verfahren auf Landesebene durchgeführt worden ist. Damit ist der Regionalplan ein Regelwerk mit direktem Einfluss auf die Stadtentwicklung in Mönchengladbach.
Daraus ergibt sich die besondere Wichtigkeit der Stellungnahme, die heute hier vom Rat der Stadt beschlossen werden soll. Die Erarbeitung dieser Stellungnahme ist schwierig, weil die Stadt kein geschlossenes Stadtentwicklungskonzept hat, an dem man sich orientieren könnte. Die Verwaltung muss eine Vielzahl von einzelnen unterschiedlichen Zwecken dienenden Planwerken beachten.
Die Bedeutsamkeit dieser Stellungnahme ergibt sich daraus, dass sie in das Erarbeitungsverfahren für den Regionalplan beim Regierungspräsidenten förmlich eingebunden wird. Eine so bedeutsame Unterlage kann man nicht mal nur so einfach durchwinken. Genau das aber steht zu befürchten bei dem, was heute hier vom Rat erwartet wird.
So fehlt die durch die Geschäftsordnung vorgeschriebene gründliche Vorbereitung durch den Planungs- und Bauausschuss, aber auch das
Ergebnis einer Anhörung in den Bezirken. Dabei ist eine Reihe von bezirksbezogenen Interessen berührt. Das gilt z.B. für die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten, die Straßenführungen und die Ausweisung von Windenergiestandorten.In dem Entwurf der Stellungnahme, die heute hier beschlossen werden soll, ist eine Vielzahl von Problemen angesprochen. In einer Reihe von Anmerkungen ist zwar die Auswirkung der im Regionalplan vorgesehenen Festsetzungen beschrieben, aber es fehlt an einer Ausführung, die zu erkennen gibt, welche Meinung die Stadt Mönchengladbach dazu vertreten soll. In anderen Bezügen fehlt sogar die entsprechende Anmerkung, obwohl veränderte Festsetzungen zum gegenwärtigen Planungsstand beabsichtigt sind. Das gilt z.B. für Straßenführungen.
Vor diesem Hintergrund kann man den vorgeschlagenen Beschluss nicht fassen. Hier ist eine schnelle Nachbesserung erforderlich, indem kurzfristig die erforderlichen zusätzlichen Beratungen anberaumt werden.
Für die FWG kann ich heute einem Beschluss nicht zustimmen.