Eindrücke aus Mönchengladbach

Es fällt jetzt in der Öffentlichkeit auf, dass das seit vielen Jahren angekündigte Friedhofskonzept noch immer nicht vorgelegt wurde. Die Rheinische Post berichtete in der Ausgabe vom 08. August 2015.

Die FWG hatte zuletzt in der Ratssitzung am 08. September 2014 einen Antrag eingebracht, der auf die Vorlage des Konzeptes durch die Verwaltung gerichtet war. Die CDU/SPD-Bruderschaft im Rat der Stadt hatte den Antrag ohne weitere Begründung abgelehnt.

Die FWG macht einen neuen Anlauf, die Verwaltung zur Vorlage des Konzeptes zu veranlassen. Ratsherr Klaus Oberem hat den Oberbürgermeister gebeten, den nachfolgend wiedergegebenen Antrag in die Tagesordnung für die Ratssitzung am 23. September 2015 aufzunehmen:

Beschlussentwurf:

  1. Der Oberbürgermeister wird gebeten, noch im Jahre 2015 ein Konzept vorzulegen, nach dem
    • die Zahl der städtischen Friedhöfe bedarfsgerecht festgelegt wird,
    • die Verlängerung von Nutzungsrechten für Gräber versagt werden kann, um Friedhofsflächen einer anderen Nutzung zugänglich zu machen,
    • zukünftig nicht mehr benötigte Friedhofsflächen einer anderen Nutzung zugeführt werden können,
    • die anderweitige Nutzung aufgegebener Friedhofsflächen zu orientieren ist,
    • städtische Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Friedhöfen kostengünstiger erbracht werden können.
  2. Gleichzeitig soll auch ein Entwurf für die Neufassung der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt werden.

Begründung:

Das Friedhofswesen ist seit langem veränderungsbedürftig. Die jetzigen Regelungen beruhen auf einer Beschlusslage von 2003. Bereits zu Beginn der Amtszeit des Rates 2009/2014 bestand die Absicht, eine generelle Neuregelung zu treffen. Die Absicht, einen entsprechenden Änderungsvorschlag einzubringen, ist von der Verwaltung bisher nicht umgesetzt worden, obwohl mit Bezug auf einen solchen kurzfristig zu erwartenden Vorschlag ein Antrag der FWG-Fraktion vom 05. September 2010 abgelehnt wurde. Ohne weitere Begründung war ein entsprechender Antrag der FWG vom 12. August 2014 in der Sitzung des Rates der Stadt am 08. September 2014 abgelehnt worden.

Eine Anpassung des Friedhofswesens einschließlich der Friedhofsgebührensatzung an die allgemeinen Bedürfnisse wird immer dringender. Auf die aktuelle Berichterstattung in der Presse wird verwiesen. Deswegen legt die FWG diesen Antrag vor.

Mönchengladbach, den 09. August 2015

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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