Eindrücke aus Mönchengladbach

Wegen der scheußlichen Werbetafel an der Venner Kirche hatte Erich Oberem, Vorsitzender der FWG, dem Oberbürgermeister geschrieben (siehe Veröffentlichung vom 01. August 2015). Der Oberbürgermeister antwortete am 12. August 2015.

 

Sehr geehrter Herr Oberem,

ihre Anfrage vom 27.07.2015 zur Werbetafel vor der Kirche St. Maria Empfängnis in Venn beantworte ich wie folgt:

Es handelt sich bei der Tafel um ein bis zum Ende des Jahres 2015 genehmigtes Bauschild, welches im Zusammenhang mit der Innenraumsanierung der Kirche aufgestellt worden ist. Nach Ablauf der Genehmigung ist das Schild entsprechend von der Kirchengemeinde abzubauen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wilhelm Reiners

Da war dem Vorsitzenden der FWG in der Wahrnehmung in Venn etwas dadurch gegangen. Auf der Werbetafel war nämlich zu lesen, dass die Tafel mit dem auf der anderen Straßenseite errichteten Bauwerk nichts zu tun hatte. Oberem antwortete dem Oberbürgermeister am 15. August 2015:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Reiners,

herzlichen Dank für die Information.

Die Schilderwand ist errichtet worden, als mit dem Bau auf der gegenüberliegenden Straßenseite begonnen wurde. Daraus ergab sich, dass ich annahm, es handele sich um ein Bauschild, das zu diesem Bauvorhaben gehörte. Hätte ich gelesen, was in der obersten Schilderreihe zu sehen ist, hätte ich auch gewusst, dass die Wand mit dem Bauvorhaben nichts zu tun hat. (Lesen sollte man nicht nur können.)

Das scheußliche Ding ist aber auch kein Bauschild, das die an der Innenraumsanierung in der Kirche arbeitenden Unternehmen anzeigt. Es handelt sich vielmehr wohl um eine Werbetafel der Kirchengemeinde, die errichtet wurde, um Werbeinnahmen zur Finanzierung der Innenraumsanierung zu generieren. Mit der Ausführung von Baumaßnahmen haben die Nutzer der Wand nichts zu tun. Hier heiligt der Zweck die Mittel. Wenig gut und schön, aber für Sie bis Ende des Jahres wohl nicht zu ändern. Das Bauordnungsamt als Genehmigungsbehörde hat mit seiner für Sie bis Ende des Jahres nicht mehr korrigierbaren Entscheidung keine Belobigung verdient.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Oberem

So bleibt die scheußliche Werbung also stehen, hoffentlich nicht länger als bis Ende 2015.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

Diese Website wird seit der Auflösung der Freien Wählergemeinschaft 2016 vom ehemaligen Vorsitzenden Erich Oberem sen. fortgeführt.

 

Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.