Eindrücke aus Mönchengladbach

Die FWG-Fraktion nimmt Stellung.

Der Hauptausschuß des Rates der Stadt beschloß am 24. März 2004:

Die Verwaltung wird gebeten, die Ensemblia 2005 gemäß der im städtischen Haushalt 2003/2004 (HHSt 332 6030 und 6210) veranschlagten Mittel durchzuführen. Mehrausgaben sind nur im Rahmen entsprechender Mehreinnahmen aus Drittmitteln möglich. Hierbei sind Kooperationsmöglichkeiten mit Sponsoren, privaten Partnern sowie regionale Zusammenarbeit auszubauen.

Die Verwaltung wird ferner gebeten, die Struktur des Konzertwesens der Stadt Mönchengladbach inklusive Ensemblia unter Einbeziehung der Vereinigten Städtischen Bühnen Krefeld-Mönchengladbach sowie der privaten Partner und Initiativen fortzuentwickeln. Der Kulturausschuß bittet um Vorlage dieser Überlegungen rechtzeitig vor den Haushaltsverhandlungen 2005.

Für die Sitzung des Kulturausschusses am 18. November 2004 sah die Tagesordnung vor: Konzept der Marketing Gesellschaft Mönchengladbach mbH (MGMG) zum Konzertwesen der Stadt Mönchengladbach. Beigefügt war eine 82 Seiten umfassende Ausarbeitung, die vom Geschäftsführer der MGMG unterschrieben war. Der Geschäftsführer, Herr Peter Schlipköter, sollte auch der Berichterstatter dazu sein. Eine Stellungnahme der Verwaltung, nämlich des zuständigen Beigeordneten Wolfgang Rombey, fehlte dagegen.

Der Vertreter der FWG-Fraktion im Kulturausschuß, Ratsherr Oskar Gerdom, nahm zu dem Konzertkonzept wie folgt Stellung:

Aus dem Vorwort, das Herr Schlipköter seinen konzeptionellen Ausführungen vorangestellt hat, weiß man, daß ein Geschäftsbesorgungsvertrag von April 2004 die Grundlage für die Arbeit der MGMG im Konzertwesen ist. Danach ist ein von der MGMG zu erarbeitendes Konzept für das Konzertwesen zunächst mit dem Kulturdezernenten der Stadt abzustimmen, bevor es dem Kulturausschuß vorzulegen ist. Das Ergebnis der Abstimmung zwischen MGMG und dem Kulturdezernenten ist uns nicht bekannt. Hier ist  von Herrn Schlipköter lediglich ein Arbeitsergebnis aus der MGMG zur Beurteilung durch den Kulturausschuß vorgelegt worden, von dem man nicht weiß, wie es der Kulturdezernent beurteilt.

Es ist sicher müßig, die Beurteilung durch Herrn Rombey jetzt und hier zu erbitten. Er kennt ja die Aufgabenstellung und hätte sie erfüllt, wenn er es denn gewollt hätte.

Herr Schlipköter, da es Herr Rombey nicht tut, sage ich Ihnen, was von Ihrer umfangreichen Fleißarbeit zu halten ist:  man hat den Eindruck, daß Sie versuchen, auf dem Gebiete des Konzertwesens das Rad neu zu erfinden. So leid es mir tut, ist Ihnen dabei im wesentlichen nur eine Aneinanderreihung von Allgemeinplätzen und  Zitaten aus fremden Arbeiten über Grundtatsachen der Stadtentwicklung gelungen. Sie haben übersehen, daß die Stadt MG in der Vergangenheit bereits ein qualitativ hoch entwickeltes Konzertwesen pflegte. Wesentliche Erkenntnisse darüber können Sie aus der Festschrift zum 75-jährigen Jubiläum der Niederrheinischen Symphoniker entnehmen. Die Ergänzung dazu bietet Ihnen die Statistik des früheren Kulturamtes über die verschiedenen Konzertreihen in Verbindung mit den Verwaltungsberichten, solange diese denn erstellt wurden. Davon ausgehend, wäre in die Zukunft zu arbeiten gewesen.

Dabei kommt es weniger auf den Aspekt an, der in Ihrer Arbeit von  grundlegender Bedeutung ist, nämlich die Reaktion auf die Bedarfslage nach den Wünschen von Musikliebhabern. Wäre in der Vergangenheit diese Orientierung gewählt worden, hätte sich ein Konzertwesen, wie es hier bestanden hat, nicht entwickeln können. Es wäre nur ein Schwerpunkt  bei  leicht zu konsumierender,  vorwiegend der U-Musik zuzurechnenden  Aktivität entstanden, aber die Bildung einer imagewirksamen Aktivität im Bereiche der E-Musik unterblieben.

Es ist in diesem Bereich von einer der öffentlichen Aufgabenstellung einer Stadt verpflichteten Zielvorstellung auszugehen. Der Bedarf muß durch entsprechende Werbung und Information geweckt  werden. Hier unterscheidet sich das Handlungskonzept von dem, das geboten ist, wenn Produkte erzeugt und vertrieben werden sollen.

Auch die Aktivitäten der im Konzertwesen tätigen Kulturinstitute, z.B. der Musikschule, müssen entsprechend bewertet und fortentwickelt werden. Hier steht ebenfalls mehr ein Erziehungsziel im Vordergrund als die Frage der Bedarfsdeckung.

Die FWG-Fraktion sieht Ihr Bemühen um die Sache und respektiert auch Ihr Arbeitsergebnis als eine Fleißarbeit. Nur ist die FWG-Fraktion zu dem Ergebnis gelangt, daß Ihre Fleißarbeit im Sinne des Auftrages Fortentwicklung des Konzertwesens nicht den Anforderungen entspricht. Im Hinblick auf die Veranstaltung Ensemblia zeigt sich, daß die Intentionen der Beschlüsse des Kultur- und Hauptausschusses nicht erfüllt sind. Dies ergibt sich nicht nur daraus, daß die finanziellen Voraussetzungen nicht hier, sondern - für den Kulturausschuß nicht erkennbar - in dem speziellen Geschäftsbesorgungsvertrag für das Konzertwesen dargestellt sind.

Weder die Förderung des Ensemblia-Gedankens, noch die Umsetzung desselben ist dem Kulturausschuß bei dieser Lage möglich.

Die FWG-Fraktion ist der Auffassung, daß der Themenkomplex zielorientiert und orientiert an der öffentlich-rechtlichen Aufgabenstellung der Stadt unter stärkerer Einbindung und aktiverer Einflußnahme durch den Kulturdezernenten und die maßgebenden Vertreter der Kulturinstitute überarbeitet werden muß.

Der Ausschuß beschloß einstimmig, daß eine Arbeitsgruppe mit der Überarbeitung und Konkretisierung des Konzeptes für das Konzertwesen beauftragt werden soll.

 

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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