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Verantwortung für den städtischen Haushalt

Neue Investitionen müssen die vorherige Zustimmung des Hauptausschusses haben. In diesen Fällen enthält der Haushalt die notwendigen Bereitstellungen. Der Fraktionsvorsitzende der FDP meinte im Zusammenhang mit einer solchen Angelegenheit, diejenigen Fraktionen, die dem Haushalt nicht zugestimmt hätten, dürften doch hier eigentlich nicht zustimmen. Die Zustimmung bewege sich außerhalb ihres Verantwortungsbereiches. Die Verantwortung für den Hauhalt trügen nur CDU und FDP. Er musste sich, wie nicht selten, vom Vorsitzenden der FWG eines Besseren belehren lassen. Die Verweigerung der Zustimmung zum Haushalt beziehe sich nicht zwangsläufig auf alle Aspekte eines solchen Werkes. Da aber das Haushaltsrecht eine Differenzierung bei der Stimmabgabe nicht vorsehe, müsse die Stimmabgabe nach der überwiegenden Bedeutung von Veranschlagungen erfolgen. Das lasse die spätere Zustimmung zu Ausgaben aus den insgesamt nicht mitbeschlossenen Ansätzen durchaus zu. Die Reklamation der Alleinverantwortung von CDU und FDP gelte demgegenüber tatsächlich für die seit Jahren entwickelte Haushaltsmisere der Stadt.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem

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