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Theater - eine Satzung mit falschen Angaben

Das Steuerrecht ist zweifelsfrei eine höchst komplizierte Materie. Wer sie handhaben will, dem dürfen keine Fehler unterlaufen. Auch Ungenauigkeiten darf er sich nicht erlauben. Der steuerrechtliche Erfolg seiner Bemühungen könnte schnell verspielt sein.

Ob die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach sich dessen bewusst ist, darf von jedem bezweifelt werden, der weiß, was sich im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen am 10. Februar 2011 abspielte. Zur Diskussion stand eine Dringlichkeitsentscheidung, die am 28. Dezember 2010 von Oberbürgermeister Bude und dem Vorsitzenden der CDU-Fraktion, Dr. Hans Peter Schlegelmilch, getroffen worden war. Die Satzung für das Stadttheater und städtische Orchester der Stadt Mönchengladbach war Gegenstand dieser Entscheidung. Damit sollte die Satzung des Betriebes gewerblicher Art (BgA) für das Stadttheater und das städtische Orchester an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Wie in solchen Fällen bei dieser Verwaltung nicht unüblich, waren die Beratungsvorlagen nicht vollständig. Die anzupassende Satzung war den Beratungsunterlagen nicht beigefügt. Beigefügt war nur der Text einer neuen Satzung. Es gab nicht mal einen Hinweis darauf, von wann die anzupassende Satzung war und wo sie veröffentlicht ist.

Mit einiger Mühe war herauszufinden, dass eine Satzung gemeint war, die am 13. März 1985 vom Rat der Stadt beschlossen und im Amtsblatt vom März 1985 veröffentlicht worden war. Mit dieser Satzung wurde bestimmt, dass das städtische Theater mit Sitz in Mönchengladbach ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Das war eine richtige Formulierung. Das Theater war städtisch, denn es gehörte der Stadt im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes. Anders heute. Das Theater und ein Orchester gehören der Stadt nicht mehr. Das Theater und das Orchester gehören einer anderen Rechtsperson, nämlich der Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH mit Sitz in Krefeld.

Die neue Satzung, die demselben Zweck dient wie die alte, enthält die Feststellung: Das Stadttheater und städtische Orchester Mönchengladbach ist eine Einrichtung der Stadt Mönchengladbach. Diese Feststellung ist falsch. Die Stadt hat keine Rechte am Theater und am Orchester. Das wird an anderer Stelle im Satzungstext sogar ausgeführt. Dort heißt es, Der Satzungszweck wird verwirklicht... mittels einer Beteiligung an der... gGmbH von 50%.

Im Finanzausschuss wies Erich Oberem für die FWG auf die Fehler im Satzungstext hin. Die Erklärungen der Verwaltung waren langatmig, leider nicht schlüssig. Oberem bat, und erhob dies auch zum Antrag, die aufgeworfene Frage einer Rechtsprüfung zu unterziehen, um Nachteile für die Stadt und die gGmbH aus der unklaren Textgestaltung der Satzung zu verhüten. Sein Antrag wurde abgewiesen - wieder einmal eine einträchtige Entscheidung von Gestaltenmehrheit der Ampel und der CDU-Fraktion.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach

 

Tel: +49 2161 896528
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E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.