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Nachspiel

Eine solche Entscheidung ist nicht akzeptierbar. Sie muss auch öffentlich sein. Ratsherr Erich Oberem informierte die Öffentlichkeit über die Schlamperei.

Es gab ein Nachspiel im Rat, nicht wie zu erwarten im öffentlichen Teil, nein, im nichtöffentlichen. Ratsherr Schiffers von der CDU fragte den Oberbürgermeister, was er dagegen zu tun gedenke, dass Tagesordnungen des Vergabeausschusses in der Öffentlichkeit breitgetreten würden und Ausschussmitglieder und städtische Mitarbeiter der Schlamperei bezichtigt würden. Der Oberbürgermeister erklärte sich machtlos. Er musste auf Nachfrage von Ratsherrn Erich Oberem zugestehen, dass die Nichtöffentlichkeit einer Ausschusssitzung nicht dazu diene, Fehler zu vertuschen.

Auf die Idee, den öffentlich von Ratsherrn Erich Oberem benannten Vorgang einer Prüfung zu unterziehen, schien der Oberbürgermeister nicht gekommen zu sein. Es verblieb bei der fehlerhaften Entscheidung des Vergabeausschusses. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist eine Pflichtverletzung.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem

Kampsheide 9, 41063 Mönchengladbach
Tel: +49 2161 896528
Web: www.fwg-in-mg.de
E-Mail: info@fwg-in-mg.de

Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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