Eindrücke aus Mönchengladbach
Erich Oberem

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Einflüsse

Es wirken auch noch andere Kräfte auf das Erscheinungsbild der Stadt ein. Diese Kräfte sind durch Akte der politischen Willensbildung im Rat der Stadt geschaffen worden. Vorgeblich dienen sie der Erfüllung von Aufgaben aus dem Katalog der Stadtaufgaben. Hierunter fallen die verschiedensten Beteiligungsgesellschaften in unterschiedlicher Rechtsform. Der durch diese Rechtsformen mögliche Einfluss ist Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichts- und Kontrollorganen oder einzelnen Mitgliedern davon möglich und findet verdeckt statt. Der Einfluss wird häufig entweder bewusst zur Förderung von Sonderinteressen genutzt oder wirkt ungewollt zweckfremd.

Nicht zu unterschätzen sind die Folgen des Ressortegoismus der verschiedensten Verantwortungsträger auf allen Ebenen und in allen Schichten des Systems Stadtverwaltung, insbesondere mit Blick auf schwach ausgeprägte Kontrolltätigkeit durch unterschiedliche Aufsichtsorgane. Personen, die Schwächen des Systems zum eigenen Vorteil nutzen, sind auch nicht selten. Daneben gibt es den Fall, dass eigenes Versagen durch ein Verhalten verdeckt werden soll, dass der Stadt zum Nachteil gereicht.

Gesellschaftliche Gruppierungen suchen Anerkennung und Beachtung in dem Spiel der Kräfte, die das Bild der Stadt mitbestimmen. Sportvereine, Bruderschaften und Karnevalsvereine haben eine herausgehobene Position dabei. Dementsprechend beanspruchen ihre Vertreter Mitspracherecht in vielen Angelegenheiten. Allzu gerne wird ihnen die erwünschte Aufmerksamkeit geschenkt, darf man sich doch vom entsprechenden öffentlichen Auftritt auch Vorteil in der Wählergunst erhoffen. Die Vorteile, die die Stadt aus den Aktivitäten dieser gesellschaftlichen Gruppierungen zieht - tatsächlich oder vermeintlich - werden als das Salz in der Suppe des Stadtlebens dargestellt und auch so empfunden. Es gibt sogar Stimmen, welche in diesen Kräften eine Macht sehen wollen, die auch von Stadtpolitik Unterordnung erwarten darf. Kritische Beobachter sehen Tendenzen dieser Anspruchshaltung im öffentlichen Leben durchaus verwirklicht.

Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG

Erich Oberem sen.
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Der Kommentar - aus und für Mönchengladbach

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Dabei sollen Informationen und Einschätzungen zu kommunalpolitischen Angelegenheiten für Interessierte vermittelt werden.