Gebühren
Da die Unternehmervergütungen und ähnliche Kosten eine wesentliche Bedeutung für die Entstehung des Haushaltsdefizits haben, kann die Gruppe derjenigen Einnahmen, durch die Teile der Unternehmervergütungen und ähnlicher Kosten refinanziert werden, nicht außer Betrachtung bleiben. Dies sind die Gebühren u.ä. Einnahmen ( Gruppierung 10, 11, 12):
Nur ein Teil dieser Einnahmegruppe hat refinanzierende Wirkung. Das sind die Benutzungsgebühren. Doch werden lange nicht alle Unternehmervergütungen durch Benutzungsgebühren refinanziert. Neben den Benutzungsgebühren sind in der Einnahmegruppe die nicht ausgabenscharf kalkulierten Verwaltungsgebühren und die Einnahmen z.B. aus Bußgeldern und Parkgebühren enthalten. Nur diesen Einnahmen ist zu verdanken, daß ein Teil der wirklich nicht mehr reduzierbaren Ausgaben abgedeckt wird: